Die Partys des 1. FC Euerfeld
Nein - es wird nicht nur Fußball gespielt, sondern auch gefeiert beim 1. FCE: Längst im Partykalender des Landkreises etabliert haben sich die beiden Feten "One World - One Party" - welche abgekürzt auch gerne "One-World-Party" genannt wird - und die Gamblernight (zu Deutsch: Würfelnacht). Aktuell wird nur noch die "One World - One Party" ausgerichtet, da es die 1. Mannschaft des 1. FCE als solche nicht mehr gibt, die die Gamblernight ausgerichtet hat. Dafür gibt es immer im Januar die "Apres-Ski-Fete". Neu ist das Jugendschutzkonzept der Feten - näheres siehe unten.
Hier eine kurze Vorstellung unserer Partys: One World - One PartyDie "ältere" der beiden Feten findet in der Regel am 2. Wochenende im September statt. Jährlich lockt die One-World-Party einige Hundert Partygäste nach Euerfeld. Nicht umsonst wurde sie vom lokalen Radiosender "Radio Gong" schon als Kultfete abgestempelt.
Das Konzept der Party ist bereits am Name ersichtlich: Jeder - egal welcher Hautfarbe, Abstammung oder Religion - darf hier gelassen feiern. An der längsten Bar des Landkreises (länger als in Schwarzi!) gibt es außerdem faire Getränkepreise und Onkel Nicks Euerfelder Touchdown. Sehenswert ist auch die Dekoration bei "One World - One Party".
GamblernightNicht ganz so alt aber trotzdem gut besucht war die Party mit den vielen Würfeln. Aufgabe des Gastes war es nämlich, an der Bar eine höhere Augenzahl als der Barkeeper zu würfeln und dadurch nur den halben Preis zu zahlen. Würfelte der Barkeeper allerdings höher oder gleich, galt der volle Preis. Die Gamblernight gibt es nicht mehr, da sie von den Fußballmannschaften durchgeführt wurden, die jetzt aber im DuO 09 sind.
Die Gamblernight war ebenfalls eine DJ-Party. Hier wechselten sich lokale DJ's (z.B. DJ Kingbrothers) mit bekannteren DJ's (Marco Mora...) ab.
Kerm, Apres-Ski-Party, Sommerfest, Weihnachtsfeier, Auftakt- und Abschlussfeier...Es gibt natürlich noch weitere Feierlichkeiten, die hier jetzt nicht alle aufgezählt werden. Diese finden dann meistens im kleineren Rahmen im und am Sportheim statt. Erwähnenswert ist beispielsweise die Kirchweih Ende September. Wer hat Kerm? Wir ham Kerm! Außerdem ist immer im Januar die "Apres-Ski-Fete" im Sportheim mit toller Deko und den besten Apres-Ski-Hits.
Abschließend weist der 1. FC Euerfeld darauf hin, dass verstärkt auf den Jugendschutz geachtet wird:
JUGENDSCHUTZVERANSTALTUNGSORDNUNG DER FCE-FETEN
1. Zutritt Der Zutritt von unter 16jährigen ist nur in Begleitung der Eltern oder einer „erziehungsbeauftragten Person“ erlaubt. Am Einlass wird gegebenenfalls das Alter durch Überprüfung eines Lichtbildausweises festgestellt. 2. Aufenthalt von Minderjährigen Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren dürfen bis 24 Uhr auf der Veranstaltung anwesend sein (Ausweis wird einbehalten). Die zeitlichen Beschränkungen entfallen, wenn der Jugendliche in Begleitung der Eltern oder einer „erziehungsbeauftragten Person“ mit schriftlicher Erziehungsbeauftragung ist. Die „erziehungsbeauftragte Person“ muss in der Lage sein, die ihm übertragenen Erziehungspflichten zu erfüllen - dies liegt im Ermessen des Veranstalters 1. FCE. 3. Abgabe von alkoholischen Getränken An Jugendliche werden keine branntweinhaltigen Getränke abgegeben! Erkennbar Betrunkene werden am Einlass abgewiesen (auch, wenn sie eine gültige Eintrittsmarke vorweisen können!). Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht werden (ggf. Taschenkontrolle). 4. Ausweis- und Unterschriftenfälschung Wer versucht, sich mit einem fremden oder gefälschten Ausweis Zutritt zu verschaffen, bzw. eine gefälschte „Erziehungsbeauftragung“ vorlegt, wird der Polizei gemeldet. Zusätzlich wird ein Hausverbot verhängt. 5. Hausrecht Der Veranstalter 1. FCE kann jederzeit von seinem Hausrecht Gebrauch machen. 6. Weitere Bestimmungen Weitere Bestimmungen werden durch Aushänge auf dem Gelände bekannt gemacht. Diese sind Teil der Veranstaltungsordnung 7. Sachbeschädigungen Sachbeschädigungen in und an der Halle, der angrenzenden Örtlichkeiten und / oder dem Ort Euerfeld werden zur Anzeige gebracht. Ebenfalls zur Anzeige gebracht wird der Diebstahl / das mutwillige Zerstören der Feten-Beschilderung und Absperrung. Es wird Kontrollen geben - auch von Seiten der Polizei. Die Erziehungsbeauftragung des Kreisjugendring und der Polizei gibt es hier:
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