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Erstmals seit Beginn der Corona-Krise und den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen  findet in Euerfeld wieder ein Gottesdienst (Wort-Gottes-Feier) statt. 

Am Sonntag, 17. Mai 2020, findet um 10:30 Uhr ein Gottesdienst (ohne Kommunionspendung) im Freien an der Bruder-Klaus-Kapelle statt.

Jeder Gottesdienstteilnehmer muss eine mitzubringende Mund-Nasen-Bedeckung tragen, eigenes Gotteslob und Sitzgelegenheit sind mitzubringen. Eine Anmeldung zu dieser Feier im Freien ist nicht erforderlich. 

Hinweise zu Gottesdienste im Freien in Zeiten von Corona

 Für Gottesdienste im Freien gelten bis auf weiteres folgende Rahmenbedingungen:

  •  Zur Mitfeier sind bis zu 50 Gläubige zulässig. Wenn damit zu rechnen ist, dass mehr Gläubige an der Feier teilnehmen wollen, empfiehlt es sich, ein Anmeldeverfahren durchzuführen.
  • Vorsteher und weitere liturgische Dienste sowie Ordner kommen noch hinzu. Minstrantendienst ist momentan nicht vorgesehen.
  • Es empfiehlt sich, mindestens zwei Personen für den Ordnungsdienst bereit zustellen, die ggf. weitere Personen zum Verlassen des Gottesdienstareals bewegen.
  • Zwischen allen Personen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein. Es empfiehlt sich, diesen Abstand durch das Aufstellen von Stühlen im Vorfeld zu garantieren. Die Stühle dürfen dann nicht mehr umgestellt werden.
  • Für alle Mitfeiernden ist die Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Diese wird nur zur Ausübung eines Vorbeter- bzw. Vorsängerdienstes abgelegt.
  • Gesangbücher müssen mitgebracht werden. Sollten Gebetszettel notwendig sein, sind diese bereits auf den Plätzen auszulegen und müssen nach der Feier von den Gläubigen mitgenommen und vernichtet werden.
  •  Mikrophone sind nur von je einer Person zu nutzen. Sie müssen nach dem Gottesdienst desinfiziert werden. Alternativ können sie mit einer Kunststoffhülle abgedeckt werden, die nach dem Gottesdienst entsorgt wird.
  • Ein Kantor/Kantorin kann den Gesang anstimmen bzw. Gesänge solistisch vortragen.
  • Der Sologesang geschieht nicht frontal zur Gemeinde.
  • Zur Unterstützung können Instrumente hinzugenommen werden.
  • Der Einsatz von Blechblasinstrumenten ist aufgrund des Aerosolausstoßes untersagt.
  • Ein einzelnes Holzblasinstrument kann mitwirken, wenn ein Sicherheitsabstand von 6 Metern zu anderen Personen gewährleistet ist.
  • Weiterer Ensemble- bzw. Scholagesang oder die Verwendung eines Blechblasinstrumentes bzw. mehrerer Holzblasinstrumente bedarf der Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamts. Über den betreffenden Ortspfarrer ist eine entsprechende Genehmigung einzuholen.

Gemeindereferent Christof Becker

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